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Geschichte und Geschichten - Beiträge zur Döbelner Geschichte

Geschichte der Stadtbrände und des Feuerlöschwesens in Döbeln

Beitrag von Paul Vetterlein aus dem  “Döbelner Heimatschatz” - 1921/1922

    Über Stadtbrände und Feuerlöschwesen in Döbeln sind im Döbelner Ratsarchiv, wir mir auf Anfrage mitgeteilt wurde, keine besonderen Angaben enthalten. Auch haben sich daselbst keine alten Feuerlöschordnungen vorgefunden. Einer vor kurzem in meine Hände gelangte Feuerlöschordnung der Stadt Döbeln vom Jahre 1860, die in der Chronik von Döbeln vorgefundenen Angaben und die Aufhebung des Feuerwachpostens auf dem Turm der Stadtkirche ließen in mir aber dennoch den längst gehegten Gedanken reifen, den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr einen Vortrag über die Geschichte des Döbelner Feuerlöschwesens zu halten. Er wird manches enthalten, was den Feuerwehrmann und die Einwohner überhaupt zu interessieren vermag.
    Bis in die graue Vorzeit hinein ist Döbeln, eine Stadt zwischen beiden Muldenarmen eng zusammengepfercht, immer ein Platz gewesen, an dem sich in gewissen Zeitabständen gewaltige Feuersbrünste wiederholten. So berichtet die Chronik von einem größeren Brande in den Jahren 1292 und 1333, wo die ganze Stadt und die Kirche durch Feuer vernichtet wurden. Ferner 1429, wo die Stadt durch die Hussiten, die damals für ganz Sachsen eine Landplage waren, die Stadt in Brand setzten. Kaum hatte sich die Einwohnerschaft von diesem Schrecken erholt, stürmten Böhmische Horden 1430 durch die Stadt und das Schloß und zündeten alles an. Bald darauf, im Jahre 1456, ging die ganze Stadt in Feuer auf und 32 Jahre später, Im Jahr 1488, brannte wieder Döbeln nieder, 13 Menschen erlitten dabei den Tod durch Verbrennen. Im Jahre 1523 ereignete sich abermals ein Stadtbrand, von dem die Chronik berichtet, daß nur die Kirche St.Nikolai, die geistlichen und Schulgebäude und 36 Wohnhäuser vom Feuer verschont blieben und im Nonnenkloster viele Nonnen zu Schaden kamen. Bei diesem Brande sank auch die Jakobikirche, welche auf dem Niedermarkte stand, in Schutt und Asche; sie ist nie wieder aufgebaut worden. Diser Stadtbrand war durch einen Schmiedelehrling, namens Joachim Naumann, veranlaßt worden. Der junge Bösewicht hatte aus Rache das Haus seines Meisters, des sogenannten Kirch-Matz, in Brand gesetzt. Er wurde mit barbarischer Strenge bestraft, mit glühenden Zangen gezwickt und am Galgen lebendig verbrannt.
    Bis dahin findet man nie eine Bestimmung, die zur Feuersicherheit der Stadt und seiner Bewohner erlassen worden wäre, Endlich, im Jahre 1538 lassen die vom Herzog Georg zu Sachsen konfirmierten Statuten folgenden Passus finden:

    "Ob sichs begäbe, daß sich in eines Bürgers Hause (was Gott gnädlich verhüten möge) wider seines Gedenken sich Feuer entzündete oder auskäme, der soll es bei Strafe eines guten Schockes beschreien (Feuerlärm machen) und aus dem Hause nicht weichen. Man soll auch die Macht haben, von beiden Seiten - wenn das Feuer überhand nehmen und beim selbigen Hause nicht bleiben möchte - ein Haus, 2, 2 oder so viel und fern von Nöten sein will, mit Dachung und Sperrwerk einzureißen, die alsdann von gemeinem Gute wieder erbauet werden und der Wirt, wenn er nicht weichet, soll ohne Strafe sein"  

    Das könnte demnach die erste Feuerlöschordnung Döbelns gewesen sein.
    1575 im Januar fielen vor dem Obertore 19 Scheunen und 7 Wohnhäuser dem Feuer zum Opfer, im Jahre 1611 im März brannten 3 Wohnhäuser in der Niederstadt ab und durch das über die Stadt treibende Flugfeuer entstand bals darauf  vor dem Obertore ein Brand, der 20 Wohnhäuser, 38 Scheunen und das Fernsiechenhospital vernichtete. Ferner weiß die Chronik wieder von einem großen Brande 1645 zu berichten, der am Tage vor Pfingsten in der Sattel- und Kirchgasse 24 Häuser in Schutt und Asche legt. 52 Jahre später, im Jahre 1697, saß der rote Hahn auf 3 Wohnhäusern und 27 Scheunen am Obertore. 1718 vernichtete das gefräßige Element im Hegeborn (jetzt innere Waldheimer Straße) 14 Wohnhäuser und 12 Jahre später, als die Einwohner, die fast alle das von August dem Starken bei Radewitz errichtete Lustlager angesehen, noch im tiefen Schlafe lagen, kam nachts 1 Uhr im Hause des Tuchmachers Melzer in der Kirchgasse ein feuer aus, das bald über die ganze Stadt wütete; dieselbe war ein einziges Flammenmeer, und als es ausgetobt hatte waren 266 Wohnhäuser, 3 Mühlen, das Rathaus und die Kirche, die Vorhäuser und Türme, die Frohnfeste, die Garküche und die geistlichen Gebäude nicht mehr. Elend und Armut war mit einem Male über die Einwohnerschaft hereingebrochen, da, was mit vieler Mühe aufgebaut, in einer Nacht vernichtet. Jetzt endlich dachte man daran, in baulicher Weise etwas zu schaffen. Die Ursache hierzu war aber nicht die Stadt Döbeln, sondern Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen, der den Obersten des Ingenieurskorps, Naumann zu Döbeln anwies, einen Plan von Döbeln zu fertigen, nach dem die Stadt wieder aufgebaut werden sollte, und über den Stadtbau die Direktion zu führen und darauf zu achten, daß Gassen und Straßen erweitert und Winkel und Schluchten vermieden würden. Ziegeldach wurde bei Verlust der Baubegnadigung zur Bedingung gemacht. Wie nötig dies war, sieht man daraus, daß vor dem Brande die Häuser zum teil noch hölzern und mit Schindeln gedeckt waren, viele Häuser standen noch mit dem Giebel nach den Gassen zu, zwischen den Häusern befanden sich Schluchten, die das Flugfeuer leicht auffingen und die Feuersgefahr vergrößerten. 
    Eine Feuerlöschversicherung bestand bis zum Jahre 1724 in Sachsen nicht. Abgebrannte liefen viele Meilen weit "auf den Brand betteln". Brannte eien Stadt ab, so war dies eine Kalamität für das ganze Land. Im Jahre 1724 wurde zwar eine Immobiliar-Brandkasse eingerichtet, diese war aber sehr unvollkommen, da es in jedermanns Belieben gestellt war, derselben beizutreten oder nicht, weshalb es viele unterließen, von dem wohltätigen Institute Gebrauch zu machen. Als am 21 Juni 1730 die Stadt Döbeln abbrannte, waren dei Gebäude teils gar nicht, teils ganz gering versichert. Daher entstand ein unbeschreibliches Elend. Die meisten verzweifelten am Wiederaufkommen der abgebrannten Stadt und viele Handwerker dachten im ersten Schrecken daran, den Wiederaufbau aufzugeben und sich anderwärts niederzulassen, so daß es der kräftigsten Aufmunterung bedurfte, die Leute zum Dableiben zu bewegen. Der Immobiliar-Brandschaden wurde taxiert auf 51.932 Taler im Ober-, 47.560 im Mittel- und 44.265 im Niederviertel, 7.248 Taler an geistlichen und 13.533 an Kommungebäuden. Der Mobiliar-Brandschaden wurde auf 10.000 Taler bei den Einwohnern und auf 900 Taler bei den Kommungebäuden geschätzt. Unterstützungen gingen ein von in- und ausländischen Staädten 1.360 Taler, ferner 1.500 Taler aus der kurfürstlichen Rentkammer zur Aufführung der Kommungebäude und 400 Taler aus der Landesregierung zur Aufführung der geistlichen Gebäude. Weiter genoß die Stadt eine zehnjährige Steuerbefreiung und Getreide aus den Rentämtern Leisnig und Nossen. Wie hoch sich die gezahlten Brandkassengelder belaufen haben, ist unbekannt. Die benachbarten Ritter- und Bauerngutsbesitzer haben viele Fuhren unentgeltlich geleistet.
    1743 brannten vor dem Obertore 12 Wohnhäuser nieder und 1775 gingen vor dem Niedertore 27 Scheunen mit allen Vorräten in Flammen auf.
    1785 wurden vor dem Obertore 30 Scheunen nebst der Neumannschen und Hamannschen Hofmeisterei und Feldmeisterei ein Raub der Flammen und kaum aufgebaut brannten 1787 dieselben Scheunen wieder ab.
    1784 wurde die Allgemeine Brandversicherungskasse für Immobilien errichtet und 1787 die Mobiliarbrandkasse.
    1801 im Januar brannten in der Vorstadt 45 Häuser und 3 Scheunen ab.
    1802 am 6. Juni publiziert der Rat zu Döbeln eine neue Feuerordnung für die Stadt in folgenden 4 Abschnitten:
   
    1. Was zur Verhütung von Feuersbrünsten zu tun.
    2. Welche Feuergerätschaften zu halten und welche Löschvorrichtungen zu treffen seien.
    3. Was bei einer wirklich ausbrechenden Feuersbrunst zu tun.
    4. Was nach gedämpftem und gelöschtem Feuer zu beachten sei.
   
    Dieser Feuerlöschordnung zufolge sollte jeder Hausbesitzer 1 Feuereimer, die aber, welche zu brauen berechtigt, wenigstens 3 Feuereimer und die Brauhäuser 4 Eimer und 2 Spritzen vorrätig haben. Im Jahre 1797 wurde aber auch bereits eine große fahrbare hölzerne Spritze beschafft, welche sich jetzt noch im Gerätepark der Dienstpfl. Feuerwehr befindet. Einer jeden Innung wird zur Bedingung gemacht, je nach ihrer Stärke, Feuereimer und Handspritzen zu halten. Daß mit den Handspritzen, die ihr Wasser in unterbrechendem Strahle auf die Flammen werfen, keine große Wirkung sich erzielen ließ, auch durch die vielen um dei Brandstelle stehenden Spritzer die Rettungstätigkeit beengt, ja oft Verwirrung hervorgerufen wurde, ist wohl jedem verständlich. 
    1816, nachdem die Kriegswirren und Durchmärsche der Truppen den Einwohnern große Lasten auferlegten, ertönte am 13. April Feuerruf. Auf der St. Georgenstraße brannten 23 Wohnhäuser nieder und 4 mußten noch niedergerissen werden, um dem Feuer Einhalt zu tun, eine Witwe, bei der das Feuer ausgebrochen, verbrannte mit. Am 3. September 1820 gingen 27 Scheunen in Flammen auf.
    Endlich, im Jahre 1834 kamen durch Sammlung 336 Taler ein und konnte so zur Anschaffung eines Zubringers geschritten werden. (Dieser Zubringer ist noch vorhanden und wird noch jetzt benutzt). Nun dachte man auch daran, Erörterung und die Handhabung der beiden Spritzen und des Zubringers anzustellen. Infolgedessen wurden 4 Männer aus der Mitet der Bürgerschaft gewählt, die ohne Rangordnung unter sich, je nach der Zeit ihres Eintreffens, die einzelnen Arbeiten an jenen Apparaten zu leiten hatten und zwar dergestalt, daß derjenige, welcher zuerst an der Stelle war, die Aufstellung der Spritzen und des Zubringers und die spezielle  Aussicht über die einzelnen Arbeiten übernahm, der zweite für die Legung und Beaufsichtigung der Schläuche sorgte, der dritte den ersten unterstützte oder in besonderen Fällen auch ablöste. 
    Außerdem wurden jeder Spritzenmannschaft zwei Männer vorgesetzt, denen die Behörde ein sachkundiges, ruhiges, besonnenes und nüchternes Verhalten in Stunden der Gefahr zutraute. Der Dienst am Zubringer wurde 20 Tagelöhnern der Stadt übertragen, sie erhielten, wenn der Zubringer nach entstandenem Feuerlärm herausgebracht, aber nicht gebraucht wurde, zusammen 1 taler. Kam er zum Gebrauch, für die erste Stunde 2-3 Taler und für jede folgende Stunde eine nach billigem Ermessen des rates zu bestimmende Vergütung aus der Stadtkasse. Die unentgeltliche Bedienung der Spritze wurde 150 kräftigen Bürgern aus der reihe derjenigen, die in den letzten drei Jahren das Bürgerrecht erlangt hatten, zur Pflicht gemacht und die Herbeischaffung dieser Löschapparate wurde bazahlt mit 8 Groschen bei einem Feuer in der Stadt und mit 12 Groschen bei einem solchen in den Vorstädten. Den Feuerwachtdienst hatte die Kommunalgarde unentgeltlich zu versehen. Die oberste Leitung der Löschanstalten wurde damals dem Ratmanne Wilsdorf übertragen. Das war in der 1835 erfolgten Revision der Feuerlöschordnung von 1802 neu festgesetzt. Im selben Jahr erschien auch eine Verordnung über die Immobiliar- Brandversicherungsanstalt, nach der in den einzelnen Distrikten Feuerkommissare einzusetzen waren, das Kommando bei den einzelnen Abteilungen der feuerwehr fester normiert. Besprechungen des Direktors mit den Aufsehern und Vorstehern von Zeit zu Zeit stattfanden, damit jeder in fortwährender Kenntnis seiner Obliegenheiten erhalten werden sollte.
    All das führte aber zu Unzuträglichkeiten. Die zum Spritzendienst verurteilten Bürger beschwerten sich, daß sie der Kraftanstrengung nicht geachsen seien, andere, daß sie den Tagelöhnern gegenüber den Kürzeren zögen, und daß die Tagelöhner, weil sie bezahlt wurden, eher den Dienst zum Besten der Stadtgemeinde und zur Sicherung des Eigentums übernehmen könnten. Die Bürger hatten Erfolg, nur verpflichtete sie der Stadtrat auch ferner, soweit sie über 40 Jahre alt waren, sich bei jedem Feuer an Ort und Stelle einzufinden. Dort hatten sie sich dem Direktor zur Verfügung zu stellen, der sie zur Bildung von Wasserreihen, Bewachung der Schläuche und Rettung der Sachen verwendete. Wer bei der Wasserreihe den Schöpfer machte, erhielt eine nach Leistung zu bestimmende Renumeration. Hiermit war auf längere Zeit die Fürsorge der städtischen Polizei für die Sicherheit der Einwohnerschaft erschöpft und im Vertrauen auf die Vorsicht gewissenhafter Bürger und den Mahnruf ihres nächtlichen Sicherheitsorganes; "Bewahret das feuer und das Licht, daß Euch kein Leid geschieht!" konnte eine Anfrage über die Organisation des Feuerschutzes von seiten der Kgl. Brandversicherungskommision am 23. August 1842 vom Rate dahin beantwortet werden, daß er glaube, erfolgreich gegen das gefährliche Element ankämpfen zu können.
    Ein Teil der Bürgerschaft war aber anderer Meinung, denn im September 1845 beantragte der Stadtverordnete J.W. Thallwitz im Sinne seiner Mitbürger, daß im Sommer wenigstens 2-3 Spritzenproben unter Beteiligung sämtlicher Mannschaften, auch der Kommunalgarde, veranstaltet werden möchten, da die früher angeordneten Prüfungen der Feuerlöschutensilien meist unterblieben waren, und ersucht außerdem den Stadtrat, für eine neue zweckmäßige Feuerordnung baldmöglichst Sorge zu tragen, da ihm wie den meisten Einwohnern Döbelns eine solche nicht bekannt sei, es aber wohl geboten erscheine, wenn jedem Bürger eine solche eingehändigt werde. Während im Verlaufe der nächsten Jahre dem ersten Antrag von Zeit zu Zeit Gerechtigkeit widerfuhr, hatte es mit der Ausstellung einer neuen Feuerlöschordnung noch gute Weile. Bald sollte aber das ganze Feuerlöschwesen eine wesentliche Umgestaltung erfahren und zwar durch den Einfluß der Döbelner Turnerschaft.  
    In einer am 28. Juni 1850 abgehaltenen Turnvereinsversammlung fand der Antrag des ehemaligen Vorstandes Dähne, eine Turner-Feuerlösch- und Rettungsschar zu bilden, Annahme. Es wurde eine Deputation, bestehend aus den Herren Beck, Wilsdorf, Naumann, Bormann, Holle, Dähne und Bergmann gewählt, die mit der Regulierung dieses Institutes betraut wurde und die Statuten ausarbeiten sollte. Im Dezember 1851 legte die Deputation diese Statuten dem Rate zur Prüfung vor unter Beifügung eines Gesuches um Beschaffung zweckmäßiger Instrumente, schützender breitkrämpiger Filzhüte und mit Haken versehener zwanzigelliger Leinen aus Kommunemitteln. Diese Urkunde hatte gewiß ein besseres Schicksal verdient, als ihr zuteil wurde. Wohl hatte die städtische Feuerpolizei infolge Aufforderung der Kreishauptmannschaft sich mit dem Gedanken einer neuen Feuerlöschordnung vertraut gemacht, auch hatte man bei zwei Nachbarstädten, wo kürzlich neue Ordnungen in Kraft getreten waren, Erkundigungen darüber eingezogen, doch war man bis 1856 keinen Schritt vorwärts gekommen. Infolgedessen wußte der Rat auch nicht, wie dem Gesuche der Turnerschaft Folge geleistet werden konnte. Trotzdem wiederholte die Turnerschaft im September 1856 ihr Anerbieten, erklärte sich sogar bereit, selbst für den Fall, daß in den nächsten Jahren noch keine neue Feuerlöschordnung geschaffen werden könne, zu allgemeinen Teilnahme am Feuerlöschdienstbereit zu sein, hoffte aber, daß ihr vom Rat eine Antwort zuteil werden möge, da es sich um einen Gegenstand der allgemeinen Wohlfahrt handle. Gleichzeitig fügte dir Turnerschaft ihrem Gesuch ein Schreiben bei, in dem die angesehensten Bürger der Stadt durch Namensunterschrift beglaubigten, daß sie eine Gründung der Turner-Feuerlösch- und Rettungsschar wünschten. Die im Zeitraume von 1851 - 1856 in Döbeln stattgefundenen, nicht unbedeutenden Brände sowie eine wiederholte Aufforderung der Amtshauptmannschaft bewogen endlich den Stadtrat, in zwei Sitzungen im November 1855 über den Entwurf einer neuen Feuerlöschordnung zu beraten. Der Turnerschaft wurde ein Bescheid gegeben, daß die städtische Behörde die erwachsenen Turner zur städtischen Feuerwehr in zwei getrennten Scharen, als Arbeiter- und Rettungsschar mit getrennten Führern unter Oberleitung des feuerpolizeikommissars und des Stadtrates als Feuerlöschdirektion heranzuziehen gesonnen sein, sofern sie sich zur Teilnahme verpflichten und die Kosten zur Anschaffung der erforderlichen Gerätschaften tragen wollten. Die Turnerschaft sagte die Erfüllung der Bedingungen zu und der Entwurf einer neuen Feuerlöschordnung wurde nun endlich der Amtshauptmannschaft zur Begutachtung vorgelegt. Da aber keine guten Unterlagen hierzu benutzt waren, denn der Entwurf wurde als eine Nachahmung der ebenfalls unvollkommenen Ordnungen von Leisnig und Waldheim als unzweckmäßig und unsystematisch bezeichnet, so war der Erfolg ein deprimierender. Von der Amtshauptmannschaft die Ausstellung einer vollständigen, systematischen Ordnung nun befohlen. Auch der zweite Entwurf erschein höheren Ortes als noch nicht ganz genügend und erst der dritte bestand die Zensur. Von einer Drucklegung mußte noch so lange abgesehen werden, bis die Auflösung der Kommunalgarde erledigt war, weil dann ja wieder eine Änderung der Feuerlöschordnung nötig gewesen wäre. Endlich, im Jahre 1860 übernahm die Schützengilde an Stelle der Kommunalgarde des Wachtdienst, und nach deren Verpflichtung konnte die neue Ordnung gedruckt und im August sämtlichen ansässigen und unansässigen Bürgern eingehändigt werden. Die Feuerwehr war nun in folgender Weise zusammengesetzt: 6 Spritzenmeister, 20 Schlauchträger und 60 Mann gehörten zur Bedienung der Spritzen und des Zubringers. 12 Mann zum Tragen der Feuerleitern, Haken und Kommunalfeuereimer. Zwei Sektionen mit je mindestens 12 Mann bildeten die Arbeiterkompagnie, davon bestand die Hälfte aus einer Abteilung der Turnerschaft, zur anderen aus Handwerkern. Ihnen fiel das einreißen der gebäude, die Arbeit auf den Dächern und die Anwendung der großen Feuerhaken zu. 24 Mann bildeten dei Rettungsschar, davon war die Hälfte ebenfalls Turner. Die Mitglieder der Schützengilde bildeten dei Wachmannschaft. Von dem Erscheinen der neuen Feuerlöschordnung ab, besonders aber von der Zeit an, wo Herr Bürgermeister Thiele an die Spitze der städtischen behörden trat und Herr Hugo Nitzsche als Feuerpolizeikommisar fungierte, beginnt für die Döbelner Feuerwehr eine neue Zeit der Entwicklung. Die teilweise veralteten Feuerlöschutensilien werden durch neue ersetzt und in der Anzahl vervollständigt. Den Turner wurde in Betrag von 50 Talern zu ihrer Ausrüstung gewährt, regelmäßige Proben sämtlicher Abteilungen und genaue Revisionen der Privatfeuerlöschgerätschaften fanden statt; mehrere Handdruckspritzen, ein Fangtuch, eine größere und eine kleinere fahrbare Spritze, letztere für die Turner, wurden aus städtischen Mitteln beschafft usw. Auch beschäftigte man sich mit der Frage, wie man am schnellsten und leichtesten die Spritzen bei Ausbruch eines Brandes mit Wasser speisen könnte. Bereits 1862 zielte ein Vorschlag des Herrn Bürgermeisters Thiele auf eine Anlage von Pumpwerken in drei Döbelner Mühlen und der Barthelschen Fabrik. Andere rieten zur Anschaffung eines neuen größeren Zubringers, auch die Anlegung sogenannter Geschränke in Verbindung mit der Wasserleitung wurde in Vorschlag gebracht. Nach Einholung von Gutachten von Herrn Baldauf, Chemnitz, und Oberkunstmeister Schwammkrug in Freiberg entschied man sich nach einer sehr gründlichen Beleuchtung dieser Wasserfrage durch den Polizeikommissar Herrn Nitzsche für die Anlage eines Druckpumpwerkes in der Staupitzmühle. Der derzeitige Besitzer bereitete einer solchen Anlage in seinem Grundstück ein entgegenkommender Weise keinerlei Schwierigkeiten. Die Aufteilung des Pumpwerkes, sowie die Beschaffung der notwendig gewordenen Schläuche wurde dem Maschinenfabrikanten Adolf Oeser in Chemnitz übertragen
    Auch noch in anderer Weise trat die Fürsorge für die Feuersicherheit Döbelns in den sechziger Jahren zutage. Als sich der in Döbeln außer den Turnverein bestehende Turnerbund im Jahre 1864 an den Rat mit der Bitte wandte, 50 seiner Mitglieder gleich der Mannschaft des Turnvereins zur Feuerwehr ausrüsten zu lassen, wurde der derzeitige Vorstand des Turnvereins, Herr Buchhändler Carl Schmidt, veranlaßt, sich gutachtlich in dieser Angelegenheit zu äußern. Herr Schmidt begrüße das Anerbieten des Brudervereins mit Freuden, da er auf Grund der in Aussicht gestellten Vermehrung der Turnerfeuerwehr eine gänzliche Neuorganisation derselben in Vorschlag bringen konnte. In der am 6. Dezember 1864 stattgefundenen Stadtratssitzung wurde die vorgeschlagene Neugestaltung beschlossen und die Aufstellung eines selbständigen Turnerfeuerwehrkorps in drei Abteilungen beschlossen. Das Korps sollte aus 30 Steigern, 30 rettern und 72 Spritzenleuten bestehen, zur weiteren Aushilfe für die Steiger und Retter aber wurde noch eins aus 12 Zimmerlauten bestehendes Pionierkorps, das ebenfalls Turnerausrüstung erhielt, gebildet und dem Oberführer der Turnerfeuerwehr unterstellt. Alles unterstand des Feuerpolizeikommissar. Die früher bestandene Bürger-, Arbeiter- und Rettungskompagnie wurde aufgehoben und nur eine Bürgerspritzenmannschaft sollte bestehen bleiben. Die Schützengilde bildete die Wachmannschaft. Die Kosten, insbesondere die Ausrüstung der Turnerfeuerwehr und die Erbauung eines hölzernen  Steigerturmes auf der Schießwiese wurden von beiden städtischen Kollegien in liberaler Weise bewilligt. Im November 1865, nachdem die Turnerfeuerwehr komplett ausgerüstet und der Steigerturm fertiggestellt war, fand die Verpflichtung der Führer und Mannschaften in Verbindung mit der ersten Hauptprobe statt. Herr Buchhändler Schmidt bekleidete hierbei, sowie auch in der Folge  das Amt des Oberführers, und unter seiner aufopfernden langjährigen Leitung und nicht minder unter der seines Nachfolgers, Herrn Fr. Vetterleins, Führung hat die wackere Schar ihre schwere Pflicht in mancher Stunde der Gefahr mit Selbstverleugnung erfüllt bis zur Zeit ihrer Umwandlung.
    Im August des Jahres 1869 war das Druckpumpwerk in der Staupitzmühle fertiggestellt und die an diesem Tage vorgenommene Prüfung derselben war sehr zufriedenstellend und führte so zur Übernahme dieser neuen Feuerlöschhilfe von seiten der städtischen Verwaltung, die einen Kostenaufwand von über 1.300 Talern nicht gescheut hatte, um der Stadt in Stunden der Gefahr größeren Schutz gewähren zu können. Durch die Loslösung der Turnerfeuerwehr von der Bürgerfeuerwehr war manche Bestimmung der Feuerlöschordnung von 1860 hinfällig geworden, Bei der weiteren Fortentwicklung unseres Feuerlöschwesens  vollzog sich eine allmähliche Umgestaltung derselben ganz von selbst, wie ja verschiedene Nachträeg beweisen, und so wurde die Notwendigkeit einer neuen, trotz des erst zehnjährigen Bestehens der vorhandenen in den beteiligten Kreisen zu Anfang der siebziger Jahre zur bekannten Tatsache. Nachdem einmal die städtischen Behörden diese Frage in den Bereich ihrer Erörterungen gezogen hatte (22.09. und 1.10.1874) wiúrde die Erledigung derselben durch das Interesse, das die gesamte Bürgerschaft daran nahm, beschleunigt. Es war ja eine Frage, die damals allerorts die Gemüter lebhaft beschäftigte. Das Institut der "Freiwilligen Feuerwehr" eine der kräftigsten Blüten gesunden Volkssinnes der Neuzeit, lag nicht mehr in den Windeln. Ein Kind der großen Städte. klopfte es jetzt, erwachsen zum kräftigen Helden, an die Tore der mittleren und kleinen Städte und begehrte Einlaß. Döbeln öffnete mit Freuden, nachdem Waldheim und Leisnig mit gutem Beispiel vorangegangen war.         
    Am 15. Oktober 1874 fand unter Vorsitz des Herrn Buchhändler Schmidt eine durch Herrn Goldarbeiter Johnsen einberufene Versammlung statt, in welcher man über die der städtischen Behörde zu machenden Vorschläge bei der in Aussicht genommenen Neugestaltung des Döbelner Feuerlöschwesens in Beratung trat. Aus dieser Beratung ging vorläufig eine Kommission von 12 Männern hervor, die mit den weiteren gründlichen Erörterungen in dieser Angelegenheit betraut wurde und die in vier Sitzungen (21. und 24.10, 4. und 14.11.1874) 1. die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr und 2. die Revision der Feuerlöschordnung zum Gegenstand ihrer eingehenden Verhandlungen machte. Es wurde beschlossen, dem Rate zu Punkt 1 folgende Vorschläge zu machen: Die zu gründende Freiwillige Feuerwehr soll gebildet werden aus der zu Zeit bestehenden Turnerfeuerwehr, sobald diese ihr Einverständnis zu diesem Projekt erkläre, unter Hinzuziehung von Bürgern und Nichtbürgern von mindestens 20 Jahren und unbescholtenen Charakters. Die Stärke des Korps soll 250 Mann betragen und aus 30 Steigern, 30 rettern, 20 Pionieren und 170 Spritzenmannschaften bestehen, die sämtlich aus städtischen Mitteln auszurüsten und zu uniformieren sind. Die erforderlichen Wachmannschaften hat der Militärverein zu stellen. Alle Bürger, die nicht zur Freiwilligen Feuerwehr oder zur Wachtmannschaft zählen, sind ebenfalls zum Feuerlöschdienst verpflichtet und bilden im Verein mit den bestehenden Betriebsfeuerwehren die Reserve. Die Freiwillige Feuerwehr wählt sich ihre Unterführer selbst und schlägt als Oberführer eine geeignete Persönlichkeit zur Bestätigung vor, mit dem Anheimgeben, diesem im Interesse einer einheitlichen Leitung des gesamte Feuerlöschwesen unterzuordnen. Die Kosten der Uniformierung und Ausrüstung werden auf 6.105 Mark veranschlagt.
    Nachdem die Kommission in einer am 18.11.1874 unter Vorsitz des Herrn L. Otto abgehaltenen Hauptversammlung über ihre Beschlüsse referiert und der mitanwesende Fuerlöschdirektor Ritz aus Dresden dieselben völlig gutgeheißen hatte, wurden jene Beauftragt, die städtischen Kollegien von den gefaßten Beschlüssen in Kenntnis zu setzen und das weitere erforderliche vorzunehmen. Dies geschah noch im Dezember 1874, indem Rat die Protokolle der beiden Hauptversammlungen vom 15.10. und 18.11.1874 und die von der Turnerfeuerwehr abgegebene Erklärung, der künftigen Freiwilligen Feuerwehr beitreten zu wollen, eingehändigt wurden. Die städtischen Kollegien zogen die mitgeteilten Vorschläge in eingehendster Weise in erwägung und entwarfen auf Grund derselben eine neue Feuerlöschordnung, die schon im Oktober 1875 in Kraft treten konnte.
    Am 15. Juli 1875 ging der oben erwähnten Kommission vom Rate die Genehmigung zur Errichtung einer Freiwilligen Feuerwehr in der vorgeschlagenen Weise, sowie die Mitteilung von der Bewilligung einer Kostensumme von 4.500 Mark zu, die allerdings nicht ganz der geforderten entsprach, da die Anschaffung einer neuen Spritze für überflüssig erachtet worden war. Am 7. August wurde in der ersten Generalversammlung unter Vorsitz des Herrn L. Otto nach einstimmiger Annahme der von der Kommission ausgearbeiteten Statuten die Wahl der Führer vorgenommen, die wiederum in einer Sitzung am 10. August Herrn Maurermeister Gelbhaar zum Kommandanten wählten. Nachdem durch dessen tätige Umsicht und durch die willigste Unterstützung der Führer das Korps in kurzer Zeit schlagfertig gemacht worden und am 10.12. die allgemeine Ausrüstung im Saale der Goldenen Sonne erfolgt war, wurde am 11.12. in der Realschulturnhalle, die Herr Prof. Dr. Stößner dem Korps behufs Exezitien zur Verfügugn gestellt hatte, eine Besichtigung des ganzen Korps abgenommen, und am 12. Dezember übernahm die Freiwillige Feuerwehr den Feuerdienst. An diesem Tage wurde auch die auf Anteilscheine gekaufte neue feuerspritze in entsprechender Weise vom Bahnhof eingeholt und abends ein fröhlicher Kommers abgehalten. Seine Tätigkeit begann das Korps in einer Stärke von 191 Mann. Mit diesem Tage beginnt in Wirklichkeit die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr. Angefeindet von Vielen, haben diese Männer unentwegt bisher 47 Jahre hindurch in uneigennütziger Weise ihre Kraft, Gesundheit und Leben der Döbelner Einwohnerschaft bei Feuer- und Wassersnot zu jeder Tages- und Nachtzeit, Sommer wie Winter, in Sturm und Wetter unentgeltlich zur Verfügung gestellt und haben alles eingesetzt, um oft nach stundenlangem Ringen mit dem entfesselten Elemente das Feuer auf seinen Herd zu beschränken und die Bürger vor größerem Schaden zu bewahren. Manches hat die Stadt Döbeln in diesem Zeitraum getan, um der Wehr den Dienst zu erleichtern. So wurde im Jahr 1889 die Hochdruckwasserleitung fertiggestellt, und sie kam bei Bekämpfung des Schadenfeuers im Grundstück des Herrn Restaurateur Müller, Niedermarkt, kurz vor Pfingsten genannten Jahres erstmalig zu Anwendung wo dei Seifensiederei von H.O. Schmidt, die Grundstücke der Herren Kaufleute Adler und Hälßig, Sattlermeister Strauß und Schneider Krumpfert in großer Gefahr waren. 1892 wurde eine Alarmanlage mit einem Fernsprecher und 7 Alarmklingeln geschaffen, die im Jahre 1900 um zwei weitere Klingeln vermehrt wurde. Ungefähr 10 Jahre später war die Hochdruckwasserleitung mit dem sammelbassin auf der Bauchlitzer Höhe fertiggestellt und 1912 erbaute die Stadt Döbeln für die Freiwillige Feuerwehr an der Bismarckstraße ein neues Feuerwehrgerätehaus mit großem Fahrzeugraum, Kammer, Wachtstube und Hausmannswohnung und schaffte im selben Jahr eine öffentliche Feuermelde- und Alarmanlage mit 10 öffentlichen Feuermeldern, 7 Fernsprechern und 26 Klingelanschlüssen, um den Einwohnern Döbelns einen guten Feuerschutz und schnelle Hilfe gewähren zu können.
   Zum Schluß möchte ich noch die mit Ende November 1921 erfolgten Einziehung des Feuerwächterpostens auf dem Nikolaikirchturm erwähnen. Ein altes Stück Geschichte des Döbelner Feuerlöschwesens hat hiermit aufgehört zu sein. Zwei Augen, die Jahrhunderte lang über die Stadt geblickt haben, wenn, vor allem nachts, Döbelns Bewohner, ermattet von des Tages Last und Mühen, im tiefen Schlafe lagen, wachen nicht mehr besorgt über die müden Schläfer, um, wenn irgendwo ein Brand sich entfaltete, Sturm zu läuten und die Feuerwehr zur Hilfe zu rufen. Döbeln hat keinen Feuerwächter mehr. Hoffen und wünschen wir, daß dadurch bei Ausbruch von Bränden nicht Verzögerungen entstehen mögen, die an Hab und Gut, Menschenleben und Nationalvermögen mehr vernichten können, als die Besoldung des Turmbewohners als Feuerwächter ausmacht. Der Feuerwehr selbst aber wolle man keine Schuld zumessen, wenn sie nicht rechtzeitig genug am Brandplatze ist. Sie wird unermüdlich ihren Dienst weiter tun und zur Stelle sein, wenn sie zur Hilfe gerufen wird, festhaltend an dem alten Grundatze: "Gott zur Ehr - dem Nächsten zur Wehr"

Paul Vetterlein - erschienen im Döbelner Heimatschatz,  Doppelband 1921/1922    

siehe auch:
Bildarchiv vom Festtag anläßlich des 100 jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln im Jahre 1975

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100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Döbeln - 10.08.1975

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